Sachkundiger Schutz bei Röntgenaufnahmen

Sollte Dr. Küstermann während oder nach der Untersuchung zur Diagnosefindung eine Röntgenaufnahme benötigen, so kann dies ohne weitere Terminabsprache sofort in der Praxis erfolgen. Qualifizierte und fachkundige Mitarbeiterinnen sind in der Lage, Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule sowie aller Gelenke anzufertigen. Selbstverständlich wird hier die Röntgenverordnung (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen) beachtet. Jede Praxismitarbeiterin verfügt über die entsprechende Sachkunde und den dazugehörigen Röntgenschein. Der ordnungsgemäße Umgang mit dem Röntgen wird vom gesamten Praxisteam garantiert.


Das Besprechen dieser Aufnahmen erfolgt mit Dr. Küstermann direkt im Anschluss.