Aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation, apparativer, räumlicher und personeller Voraussetzungen ist
Dr. Küstermann berechtigt,
am H-Arzt-Verfahren der Berufsgenossenschaften teilzunehmen.

Als Unfallarzt der Berufsgenossen-schaften versorgt er regelmäßig Ar-
beits-, Schul- und Wegeunfälle. Eine möglichst direkte Vorstellung nach
dem Unfall beschleunigt eine optimale Therapie. Durch die direkte Behandlung werden Komplikationen genauso vermieden wie längere Behandlungs- und Krankschreibungszeiten. Die Landesverbände haben bundesweit
über 3.200 Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 400.000 Versicherte der gesetzlichen Unfall-versicherungsträger in diesem Verfahren versorgt. Im Unterschied zum D-Arzt muss der H-Arzt u.a. die Praxis nicht am Samstag geöffnet haben und muss auch nicht über einen sterilen Operationsraum verfügen.
DR. MED. STEFAN KÜSTERMANN
FACHARZT FÜR ORTHOPÄDIE
CHIROTHERAPIE, SPORTMEDIZIN
INTERVENTIONELLE SCHMERZTHERAPIE
H-ARZT, AKUPUNKTUR