Diese fernöstliche Behandlungsform kann auf eine Tradition von über 3.000 Jahren zurückblicken. Neben der Schulmedizin hat sich die Akupunktur bei akuten und auch chronischen Beschwerden als sehr wirksame Behandlungsform bewährt. Durch das Setzen von Aku-

punkturnadeln an bestimmte Punkte wird der Fluss der Lebensenergie reguliert. Diese Energie fließt in einem Netz-
werk von Kanälen durch den Körper. Der Organismus wird gezielt stimuliert und bringt sich selbst wieder ins Gleich-gewicht. Aufgrund von positiven Ergebnissen eines Modellversuchs der Krankenkassen
zur Erforschung der Akupunkturwirkung, übernehmen die gesetz-lichen Krankenkassen die Kosten der Akupunktur – allerdings
nur und ausschließlich bei zwei Krankheitsbildern:
♦ chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
♦ chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose
Dr. Küstermann kann auf eine 20-jährige Akupunktur-Erfahrung zurückblicken. Er hat in dieser Zeit durch viele Fortbildungen das
A+B-Diplom der Akupunktur erworben, ebenso hat er die Prüfung
vor der Ärztekammer Hamburg mit Erfolg abgelegt. Da diese Auflagen erfüllt werden, können die Kosten für zehn Sitzungen
pro Jahr – in Ausnahmefällen können noch 5 weitere beantragt werden – der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Die Akupunkturbehandlung sollte innerhalb von
sechs bis zwölf Wochen erfolgen.
DR. MED. STEFAN KÜSTERMANN
FACHARZT FÜR ORTHOPÄDIE
CHIROTHERAPIE, SPORTMEDIZIN
INTERVENTIONELLE SCHMERZTHERAPIE
H-ARZT, AKUPUNKTUR